Honorar
Gutachten im behördlichen Auftrag:
- Leistungen werden gemäß dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) in der beim Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung bewertet.
Sachverständigentätigkeit im Privatauftrag:
- Es gelten die Regelungen in Anlehnung an den behördlichen Auftrag.
Dienstleistungen, wie Abnahmen von EDV-Leistungen oder Bewertungen in schriftlicher und mündlicher Form, werden nach Absprache mit dem Kunden vereinbart.
Dasselbe gilt für Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten für besondere Aufwendungen.
Des Weiteren gelten meine allgemeinen Geschäftsbedingungen.